Um die KI von Bildgeneratoren wie Midjourney, Stable Diffusion oder Dall-e zu trainieren, nutzen deren Hersteller Milliarden von veröffentlichten Bildern und zugehörigen Meta-Daten. Allein die aktuell maßgebliche Datenbank Laion-5b umfasst beinahe sechs Milliarden Bilder. „KI-Bildgeneratoren […] nutzen die Werke von Urheber:innen, um mittels DeepLearning daraus neue Bilder zu erzeugen und zu vermarkten“, weist der BFF direkt auf die wirtschaftliche Nutzung hin.
Rechtliche Folgen
Die Nutzung von Bildern zu Trainingszwecken findet aktuell ohne Wissen und Einverständnis der Fotografen statt. Ihr Bildmaterial wird von der KI ausgewertet und von den Tech-Firmen kommerziell genutzt.
Doch nicht nur Fragen des Urheberrechts seien bislang noch ungeklärt, auch Verwertungs- und Persönlichkeitsrechte spielen laut BFF in der öffentlichen Diskussion eine viel zu geringe Rolle. Denn bislang ließen die Entwickler der Bildgeneratoren noch gar nichts bezüglich einer Beteiligung der Kreativen an den voraussichtlich enormen Erlösen durch ihre Technologie verlauten. Darüber hinaus verletze die aktuelle Praxis des Trainings von Algorithmen mit frei verfügbaren Bildern aus dem Internet die Persönlichkeitsrechte einer immens großen Zahl von Menschen, so der BFF weiter.
Die Nutzung von Fotos zu Trainingszwecken einer KI stellt […] eine ökonomische Ausbeutung dar, für die deren Bildurheber bisher weder eine Zustimmung erteilt noch eine Kompensation erhalten haben.
– BFF-Justiziarin Dorothe Lanc –
Zusammen für die Rechte von Kreativen
Mit seiner Einschätzung ist der BFF nicht alleine. Auch der Deutsche Ethikrat hat sich kürzlich zum Schutz von intellektuellem Eigentum geäußert: „Ziel und Richtschnur ethischer Bewertung muss immer die Erhöhung menschlicher Autorschaft sein.“
Und die Association of Photographers, die britische Entsprechung des BFF, fordert ebenfalls, die Rechte der menschlichen Schöpfer in den Mittelpunkt zu stellen. Schon deshalb, um weiterhin Anreize zu haben, originelle und visionäre Bilder zu schaffen. „KI sollte die Kreativbranche unterstützen und nicht mit ihr konkurrieren“, so die Organisation.
Welche Handlungsspielräume haben Kunstschaffende?
Zunächst ist zu beachten, dass es keinen Urheberrechtsschutz auf Stil, Machart und Manier eines Werkes gibt, erklärt Dorothe Lanc. Die Justiziarin des BFF geht deshalb davon aus, dass immer im Einzelfall entschieden werden muss, ob ein KI-generiertes Bild ausreichend Abstand zum Ursprungswerk hat oder als Nachahmung betrachtet werden kann.
Widerspruch im Impressum
Fotografen hätten die Möglichkeit, bereits bei Veröffentlichung ihrer Bilder der Nutzung für Zwecke des sogenannten Data Mining zu widersprechen. Dies müsste in maschinenlesbarer Form geschehen, allerdings würde dafür laut Lanc eine entsprechende Klausel im Impressum der Website ausreichen. Problem dabei: Bilder werden natürlich nicht nur auf der eigenen Website veröffentlicht.
Nutzungsverbot in den Metadaten
Eine Lösung könnte sein, ein Nutzungsverbot für KI-Trainingszwecke in den Exif-Daten der Fotos zu vermerken, meint die Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht. Allerdings sei es alles andere als sicher, ob dies dem Gesetzgeber genügt. Generell sei auch nicht klar, ob KI-Generatoren Nutzungsverbote überhaupt beachten würden.
Trainingsdaten checken
Auf haveibeentrained.com können Sie nachsehen, ob Ihre Fotos bereits von KIs genutzt wurden. Außerdem können Sie dort bestimmen, dass das Foto aus dem Pool an Trainingsdaten entfernt werden muss. Allerdings ist dies gerade bei Profifotografen mit einer Vielzahl an veröffentlichten Bildern eine kaum zu bewältigende Aufgabe. Das hochgeladene Bild muss in einer großen Menge an ähnlichen Bildern auf der Suchergebnis-Seite des Tools herausgesucht werden, was wirklich einige Zeit in Anspruch nimmt.
Klage einreichen
Rechtliche Schritte einzuleiten sei zwar möglich, aber schwierig, so Lanc. Die Spezialistin für Rechtsfragen rund um geistiges Eigentum erklärt, dass dafür nachgewiesen werden muss, dass ein Bildgenerator ein bestimmtes Werk genutzt hat und eine Verletzung des Urheberrechts stattgefunden hat. Die KI müsste demnach das maschinenlesbare Nutzungsverbot ignoriert oder ein bestimmtes Werk offensichtlich nachgeahmt haben.
Auf rechtliche Lösungen der EU müsse man wohl noch einige Zeit warten, meint Lanc, und sieht Kamera-Hersteller und Sortware-Entwickler „in der Pflicht mit ebenfalls neuen Technologien zu antworten, die das Verwerten von Bildern durch KI-Systeme erschweren oder gar unmöglich machen“.
Hier gehts zur ganzen Stellungnahme des BFF.
Und hier finden Sie den Beitrag von Dorothe Lanc.
Beitrage Teilen