Im Schnitt lädt jeder User alle vier Tage ein neues Foto hoch. Eine große Unbekümmertheit, möchte man bei diesen nüchternen Zahlen denken. Und trotzdem hört man gerade von Berufsfotografen und ambitionierten Hobbyisten häufig, dass sie keine Fotos bei Facebook hochladen möchten, weil diese dann Facebook „gehören“ würden. Aber stimmt das? Ist Facebook nicht nur eine Datenkrake sondern auch ein fieser Urheberrechtsdieb? Oder beschneiden sich die Fotografen vielleicht völlig zu Unrecht eine kostenlose Werbeplattform mit beinahe unbegrenzter Reichweite?
Wir schauen uns das mal genauer an:
Warum braucht Facebook eine Lizenz?
Wenn man sich bei Facebook anmeldet, muss man den Nutzungsbedingungen zustimmen. Darin findet sich gleich am Anfang die folgende Regelung:
„Für Inhalte, die durch Rechte am geistigen Eigentum geschützt sind, wie Fotos und Videos (IP-Inhalte), erteilst du uns ausdrücklich nachfolgende Genehmigung […]:
Du gewährst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz für die Nutzung jedweder IP-Inhalte, die du auf bzw. im Zusammenhang mit Facebook postest (IP-Lizenz). Diese IP-Lizenz endet, wenn du deine IP-Inhalte oder dein Konto löschst; es sei denn, deine Inhalte wurden mit anderen geteilt und diese haben die Inhalte nicht gelöscht."
Die Zeit ist abgelaufen, das Formular ist geschlossen.
Es werden Facebook also tatsächlich Rechte an den hochgeladenen Fotos eingeräumt. Und das aus gutem Grund. Denn nur der Fotograf darf seine Bilder vervielfältigen und öffentlich zugänglich machen. Das ist Teil der Urheberrechte des Fotografen. Der Fotograf kann anderen aber das Recht einräumen, ebenso mit den Fotos verfahren zu dürfen. Die Einräumung dieser Nutzungsrechte geschieht durch eine Lizenz. Und genau so eine Lizenz braucht Facebook, wenn es bei seiner „Arbeit“ nicht gegen die Urheberrechte des Fotografen verstoßen will.
Bilder auf den Facebook-Servern auf der ganzen Welt
Durch das Hochladen bei Facebook werden z. B. Kopien der Bilder auf den Facebook-Servern auf der ganzen Welt angelegt, damit das Foto von überall mit der gleichen Geschwindigkeit abgerufen werden kann. Das passiert ganz ohne Zutun des Fotografen und im Sinne der Funktionalität von Facebook – hierfür braucht Facebook das Vervielfältigungsrecht.
Außerdem werden die Bilder z. B. in Vorschauen verbreitet, damit macht Facebook die Bilder öffentlich zugänglich – auch hierfür ist eine Lizenz notwendig. Würde Facebook sich keine Lizenz einräumen lassen, könnte das Bild nicht verbreitet, geteilt oder geliked werden, ohne dass Facebook gegen das Urheberrecht verstoßen würde.
Ohne diese Lizenz würde Facebook also die Rechte des Fotografen verletzen, sie ermöglicht also die Funktionsweise von Facebook, wie wir sie kennen, überhaupt erst.
Welche Rechte bekommt Facebook?
Aber welche Rechte bekommt Facebook denn nun im Einzelnen? Facebook spricht von einer „Nutzung“ der Fotos, schränkt die Lizenz aber nicht auf eine Nutzungsart ein,
d. h. Facebook könnte die Fotos theoretisch im gleichen Umfang und auf die gleiche Art nutzen wie der Fotograf selber. Das bedeutet auch offline und zu gewerblichen Zwecken, z. B. Werbung. Der Fotograf verzichtet aber natürlich nicht komplett auf seine Rechte. Die Lizenz wird ausdrücklich nicht-exklusiv eingeräumt, d. h. der Fotograf kann die Fotos sowohl für sich weiter verwenden und auch noch an andere Personen lizenzieren.
Da die Bilder weltweit abrufbar sind und auf verschiedenen Servern vorgehalten werden, gilt die Lizenz natürlich auch weltweit. Facebook behält sich außerdem vor, Unterlizenzen zu erteilen und die Lizenz zu übertragen. Dies ist dann sinnvoll, wenn die Facebook-Plattformen in verschiedenen Regionen der Welt von verschiedenen Facebook Unternehmen betrieben werden. Allerdings erlaubt es die Lizenz grundsätzlich, dass Facebook auch völlig andere Firmen die gleichen Rechte einräumt, wie Facebook selbst zustehen.
Insgesamt ist die Lizenzeinräumung in der Form aber weder besonders weitgehend noch ungewöhnlich. Fotoforen und andere Online-Fotodienste lassen sich sehr häufig ähnliche Lizenzen einräumen.
Lizenz mit Kündigungsrecht
Die Lizenz sieht außerdem ein Kündigungsrecht vor: Sie wird ganz einfach dadurch beendet, dass der Uploader das Foto löscht. Eine Extra-Kündigung ist nicht nötig. Ab diesem Zeitpunkt darf Facebook das Foto nicht mehr nutzen, weder online noch offline. Und auch an andere erteilte Lizenzen erlöschen.
Einzige Ausnahme: jemand anderes hat das Foto geteilt. Dann gilt die Lizenz an dem Foto so lange fort, bis auch das geteilte Foto gelöscht wird. Das ist recht logisch, schließlich braucht Facebook die Lizenz so lange, wie das Foto bei Facebook abrufbar ist. Alternativ müssten sonst alle geteilten Inhalte automatisch gelöscht werden, wenn der ursprüngliche Uploader die Inhalte löscht. Aber das passt kaum in die Idee eines sozialen Netzwerkes.
Facebook muss sich also Lizenzen an den hochgeladenen Fotos einräumen lassen, um nicht gegen die Urheberrechte des Fotografen zu verstoßen. Aufgrund des Kündigungsrechts ist es auch nicht sehr wahrscheinlich, dass Facebook Kalender und Tassen mit Ihrem Foto herstellt um sie im großen Stil zu verkaufen. Spätestens wenn Sie das Foto bei Facebook löschen, müssten diese Artikel nämlich eingestampft werden – Facebook hätte schließlich für die Fotonutzung keine Lizenz mehr.
Facebook verdient Geld mit Ihren Fotos
Natürlich verdient Facebook auch Geld in dem Sie schöne Fotos hochladen. Aber hauptsächlich damit, dass Facebook als Netzwerk attraktiver wird und noch mehr Nutzer (mit wertvollen Daten) anlockt, nicht in dem Ihre Fotos auf unverhältnismäßige Weise ausgenutzt werden. Der Umfang der Lizenz, die sich Facebook einräumen lässt, ist nicht ungewöhnlich und anhand der Funktionsweise von Facebook auch nachvollziehbar. Behalten Sie trotzdem im Auge, dass Sie zumindest die Verbreitung Ihres Fotos durch das Hochladen aus der Hand geben. Schließlich lassen sich geteilte Inhalte nicht ohne weiteres löschen und damit auch die daran eingeräumten Rechte nicht so einfach beenden. Dass Ihre Fotos Facebook nach dem Hochladen „gehören“ würden, stimmt aber nicht.
Ein Beitrag von Rechtsanwältin Marie Slowioczek.
Härting Rechtsanwälte.
Beitrage Teilen